11. Januar 2021

Definition freiwilliger/unfreiwilliger Austritt?

Hallo allerseits

Wir diskutieren gerade lebhaft über die Definitionen zum frewilligen und unfreiwilligen Austritt.

Gesetzt sind

_beim unfreiwilligen Austritt: Arbeitgeberkündigung, Aenderungskündigung und Betriebsschliessung

_beim freiwilligen Austritt: Arbeitnehmerkündigung

Da wir keine dritte Kategorie (z.B. Sonstige Austritte) wollen möchten wir hier die Meinung hören zu

vorzeitiger Pensionierung (freiwillig wenn vom Arbeitnehmer so gewollt)

Pensionierung bei Erreichung des Rentenalters (wenn in Reglement steht, dass das Arbeitsverhältnis dann endet = unfreiwillig; wenn gekündigt werden muss, dann auch unfreiwillig). Andere Stimmen sagen freiwilliger Austritt, wenn das Reglement es so vorsieht.

Tod (wenn Suizid, dann freiwillig, auch wenn das makaber tönt), andernfalls (Krankheit / Unfall) unfreiwillig; andere Stimmen sagen freiwillig, denn das Arbeitsverhältnis ist nicht durch den Arbeitgeber beendet worden

Ende eines befristeten Vertrages (unfreiwillig, denn die Befristung ist durch den Arbeitgeber gegeben; andere Stimmen sagen freiwillig, denn man lässt sich freiwillig auf eine Befristung ein)

einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages (hängt ev. davon ab, wer es initiiert? Will /kann z.B. ein MA aus persönlich Gründen nicht die Kündigungsfrist abwarten wäre es frewillig; oder will der Arbeitgeber einen Mitarbeiter früher "raus" haben und verzichtet auf die Kündigungsfrist)

Wo würdet Ihr diese Punkte zuordnen?

Wer weiss hier Rat?

Viele Grüsse

Marcella

2 Antworten

Hallo Marcella

Austrittsgründe können wie folgt aufgelistet werden:

Kündigung durch AG

Kündigung durch Arbeitgeber

Erreichen der Altersgränze (Pensionierung)

Mit dem Erreichen der Altersgränze (vgl. Art. 24c Abs. 1 PG) endet das Arbeitsverhältnis aus rechtlicher Sicht neu von Gesetzer wegen, also automatisch.

Befristeter Arbeitsvertrag (manche Verträge können gar nicht verlängert werden, z.B. Lehrvertrag)

Tod des AN

Meine Meinung zu den andere Gründe:

vorzeitiger Pensionierung (freiwillig wenn vom Arbeitnehmer so gewollt)

Je nach dem wer dieser gewünsch hat, kann zu Kündigung durch AN oder AG eingeordnet werden.

Pensionierung bei Erreichung des Rentenalters (wenn in Reglement steht, dass das Arbeitsverhältnis dann endet = unfreiwillig; wenn gekündigt werden muss, dann auch unfreiwillig). Andere Stimmen sagen freiwilliger Austritt, wenn das Reglement es so vorsieht.

Braucht keine Kündigung (Siehe oben, es ist eine gesetzlichee Kündigungsgrund)

Tod (wenn Suizid, dann freiwillig, auch wenn das makaber tönt), andernfalls (Krankheit / Unfall) unfreiwillig; andere Stimmen sagen freiwillig, denn das Arbeitsverhältnis ist nich...

Cana K.
0 Bewertungen

Hallo Marcella

ich möchte eine andere Sicht einbringen, welche euch wohl helfen wird diese Einteilung zu machen.

Kann ich als Arbeitgeber etwas machen, damit der Austritt nicht erfolgt?

  • Ja, und somit ist es ein aus der Sicht des AN "unfreiwillige Kündigung".
  • Nein, Austritt ist beim AN begründet und somit ist der Austritt ein freiwilliger.

(Wir haben ähnliche Fragestellungen bei der Berechnung der Fluktuation... "Kann ich als CEO was tun damit die Leute bleiben... Ja, Austritt zählt in KPI rein. Nein, zählt nicht rein.")

Beispiele:

Vorzeitige Pensionierung wurde vom Arbeitgeber ausgesprochen. Kann ich als AG dieses ändern. Ja, und somit ist es eine unfreiwillige Kündigung.

(kann der MA eine vorzeitige Pensio...

Peter Z.
2 Bewertungen

Schließen