19. September 2022

Definition FESTES ARBEITSVERHÄLTNIS?

In den AGBs einer Personalagentur steht, dass das Vermittlungshonorar geschuldet ist, wenn der Arbeitgeber mit dem vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres eine FESTES ARBEITSVERHÄLTNIS eingeht. Wir haben jetzt einen Bewerber, der sich vor ungefähr 10 Monaten über eine Personalagentur beworben hat und wir ihn damals abgelehnt haben. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir besagten Kandidaten gerne als Freelancer auf Honorarbasis beschäftigen wollen. Also der Kandidat stellt uns entsprechend seine Leistung in Rechnung. Zählt das auch zu einem festen Arbeitsverhältnis. Müssen wir ein Vermittlungshonorar an die Personalagentur zahlen?

Danke und herzliche Grüsse

1 Antwort

Nicht nur der Arbeitsvertrag, auch bspw. der Auftrag und der Werkvertrag sind sogenannten Verträge auf Arbeitsleistung. Mit “festem Arbeitsverhältnis” ist hier wahrscheinlich ein Einzelarbeitsvertrag gemäss Art. 319 ff. OR gemeint.
Was aber wirklich gemeint ist, weiss wohl nur die ...

Ronald B.
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