21. Dezember 2023

Dauer der Überzeitarbeit?

Der Obligationenrecht besagt, dass "MA mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden maximal 170 Überstunden pro Jahr leisten dürfen". Was passiert, wenn ein MA mehr als das arbeitet? Liegt es in der Verantwortung der Personalabteilung, dies zu überwachen? Aber wie kann HR dies praktisch durchsetzen/verhindern? Und was ist, wenn das Unternehmen eine Audit des Zeiterfassungssystems durchführt und feststellt, dass jemand zu viele Überstunden gemacht hat? Vielen Dank im Voraus

2 Antworten

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Etwas im Voraus zu klären. Es ist nicht der Saldo am Ende des Monats, sondern die Pluszeiten jeden Monat zusammenzählen. Es reicht also nicht eine Zahl zu prüfen! Mit einem stetigen Aufbau und wieder Kompensieren, kann man auch auf die 170 Std. kommen, und hat doch einen moderaten Zeitsaldo am Ende des Jahres.

Und nein, es ist eine Führungsaufgabe und nicht HR in der Verantwortung. Ich kenne Zeitsysteme, welche diese Zahl ermitteln und auch auswertbar darstellen können. Aber nicht alle können das, was es komplex macht.

Wenn das Unternehmen nun feststellt, dass das nicht korrekt gehandhabt wird, so kann das via Weisung an den Vorgesetzten korrigiert werden.

Schlimmer wird es, wenn ihr eine Arbeitsinspektoratskontrolle habt. Da heisst es dann Verstoss gegen das Arbeitsgesetz/OR und da kommt es dann auf Anzahl Fälle und wie gravierend diese sind an. Busse und im Wiederholungfa...

Peter Z.
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Nein, das steht so nicht im Obligationenrecht, sondern im Arbeitsgesetz (Art. 12 Abs. 2 ArG). Demzufolge ist diese Regelung zwingend. Zudem geht es hierbei nicht um Überstunden, sondern um Überzeit.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Überstunden (Art. 321c OR) zu leisten, sofern diese notwendig sind, der Arbeitnehmer sie zu leisten vermag und sie ihm zugemutet werden können.

Bei Überzeit (= Überschreitung des gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit) gelten hingegen strenger...

Ronald B.
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