05. November 2020

Darf der Verwaltungsrat Einsicht in die Personalakte nehmen?

VR argumentiert mit OR 715a (Recht auf Auskunft und Einsicht), meine Verneinung und Gegenargument in der Rolle als HR-Verantwortliche wären OR 328b, DSG, EU-DSGVO. Der Verwaltungsrat ist weder am Rekrutierungsprozess noch in der operativen HR-Arbeit involviert.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Der gleiche Artikel des OR regelt das nur zu Geschäften Einsicht verlangt werden kann.

3 Ausserhalb der Sitzungen kann jedes Mitglied von den mit der Geschäftsführung betrauten Personen Auskunft über den Geschäftsgang und, mit Ermächtigung des Präsidenten, auch über einzelne Geschäfte verlangen.

Die Personalakte ist kein Bestandteil eines Geschäftes, somit ...

Peter Z.
3 Bewertungen

Schließen