02. Juli 2020

Corona: BAG Liste mit Risikogebieten (ab 6.7.20), bedeutet das behördlich angeordnet?

Gelten Rückkehrer aus den vom BAG bestimmten Gebieten (gültig ab 6.7.20) dann als Personen mit behördlich verordneter Quarantäne? D.h. Anspruch auf Corona Erwerbsersatzentschädigung, falls kein Homeoffice aufgrund der Funktion möglich ist.

Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Fall kein Anspruch besteht, da Reisen auf eigenes Risiko geschehen. Was bedeutet genau behördlich angeordnet?

Dann noch ein Fallbeispiel: Ein Mitarbeiter verreist in ein Gebiet am 27.7., das jedoch bei seiner Rückkehr am 10.8. als Risikogebiet deklariert wurde. Er muss in Quarantäne und kann kein Homeoffice machen. Hat er Anspruch auf Corona Erwerbsersatzentschädigung?

Herzlichen Dank im Voraus!

1 Antwort

Gute Fragen. Inzwischen gibt die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs einlässlich Antwort:

Art. 2 hält fest:"Personen, die in die Schweiz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 (Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko) aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Sie müssen sich während 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufhalten (Quarantäne)."

Wer also am 27.6 in ein Risik...

Marc F.
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