16. Juli 2020

Bewerberevidenz & Datenschutz?

Wie lange darf ich gemäss Datenschutzgesetz Bewerbungsunterlagen (mit Zustimmung des Bewerbers) in Evidenz nehmen? Und wo finde ich diese Grundlage dazu?

1 Antwort

Immer wieder eine wichtige Frage!

Das aktuelle (in Revision befindliche) Datenschutzgesetz äussert sich nicht explizit dazu. Aus Art. 328b OR ergibt sich jedoch, dass der Arbeitgeber Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten darf, "soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind." Früher gab es daher die Praxis, dass den ungeeigneten Kandidaten die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt wurden. Heute entspricht das Löschen aller elektronischen Unterlagen dem Zurückschicken. Mit ausdrücklicher Einwilligung (Opt-In) der Kandidaten dürfen natürlich die Bewerbungsunterlagen auch bei einer Absage aufbewahrt (& bearbeitet, d.h. immer wieder zur Hand genommen) werden. Dann aber greift zusätzlich das datenschutzr...

Marc F.
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