06. März 2024

Betriebsferien Anteil der Ferien zu Lasten MA?

Bis jetzt war es so, dass wir die Firma über Weihnachten / Neujahr geschlossen haben. Hier mussten die MA zwischen 5 - 8 Tage Ferien abgeben oder Kompensation. Der OR Artikel ist mir bekannt. Es geht hier darum, wenn man 25 Tage Ferien hat, wie viele davon vom AG als Zwangsferien dem AN weggenommen werden dürfen. Der AG kann ja nicht die ganzen Ferien verplanen. Gibt es hier einen Anteil, z.B. höchsten 2 Wochen die als Betriebsferien deklariert werden dürfen? Sagen wir über Weihnachten/Neujahr 10 Tage dann für Brückentage noch 10 und 5 im Sommer?

1 Antwort

“Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.” (Art. 329c Abs. 2 OR).

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich absprechen, die allenfalls unterschiedlichen Interessen sind abzuwägen. Im Zweifel haben aber die Interessen des Arbeitgebers Vorrang.
Ein Resultat einer Interessenabwägung könnte sein, dass wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen (rechtzeitig angekündigte) Betriebsferien nehmen muss und für die Arbeitsbefreiung in seinem Wunschzeitraum keine Ferientage mehr zur Verfügung hat, dass der Arbeitgeber für diesen Zeitraum dann unbezahlten Urlaub gewährt.

Gegenseitige Rücksichtnahme bei der Ferienplanung ist gefordert, insbesondere in “speziellen” Situationen, wenn z.B. Ferien während der Schulferi...

Ronald B.
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