21. Juli 2021

Berechnung Stundenansatz bei Austritt nicht gleich wie bei Auszahlung von MAZ?

Hallo Cosmos, wir haben einen Mitarbeiter welcher 6 Tage zusätzlich zu seinem kleineren Pensum im Monatslohn gearbeitet hat. Der 13. ML bezahlen wir separat, die Stunden sind ohne Zuschläge. Ich wollte nun den Betrag pro Tag wissen und habe den Monatslohn durch 30Tg gerechnet. Nun hat man mir gesagt, dass ich diese Berechnung mit 30 Tage nur bei späterem Eintritt oder beim Austritt benutzen darf. Bei Mehrarbeitszeit aber mit dem Durchschnitt von 21.75 Tagen rechnen muss. Meine Frage ist nun, ist es richtig, dass ich den Ansatz anders berechnen muss, wenn ein Mitarbeiter unter dem Jahr Mehrstunden leistet als wenn er Mehrarbeitszeit bei Austritt hat? (Das Thema 13. ML oder Zuschläge oder Ferien ist hier nicht gefragt). Vielen Dank.

1 Antwort

Es gibt hier kein Richtig oder Falsch. Du musst es nur immer und bei allen gleich machen.

Unterschiede gibt es halt leider weil SUVA immer mit 30 Tagen rechnet. Krankentaggeldversicherungen aber nach Kalendertagen berechnen, andere wiederum...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen