08. Mai 2020

BAG Verordnung - Meetings über 5 Personen erlaubt oder nicht?

Wir sind langsam wieder am Planen von physischen Meetings.

Da sind auch direkt die ersten nachvollziehbaren Fragen aufgekommen, insbesondere da sich die Beschränkung auf 5 Personen recht eingebrannt hat.

Nach meinem Verständnis, gibt es diese noch immer, allerdings gilt diese NUR für den öffentlichen Raum. D.h. öffentliche Veranstaltungen sind davon ausgeschlossen.

Link BAG Verordnung

Auf der Seite des BAG findet man weiterhin den Hinweis, dass man bei physischen Meetings einen Stuhl Abstand lässt, was sich recht pragmatisch anhört.

Link BAG Empfehlung

Wie geht ihr das Thema an?
▪️ Sind physische Meetings bei euch nach wie vor nicht erlaubt/erwünscht?

▪️ Wenn physische Meetings, nur firmenintern oder auch mit Lieferanten und Kunden?

▪️ Wie geht ihr z.B. mit firmen-internen Veranstaltungen um?

Spannend wäre auch noch eine rechtliche Bestätigung vielleicht kann da z.B. [~Marc Fischer|id:1707] helfen?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Danke für den Ball!

Die 5-Personen-Regel gilt gesetzlich nur für draussen. In geschlossenen Räumen gilt dagegen die 2-Meter-Regel. Wesentliche Hinweise haben Sie ja schon mit den BAG-Links gegeben. Danke!
Neu dazu gekommen und hilfreich dürfte das BAG-Musterschutzkonzept für Unternehmen (.pdf) sein. Dieses ist an sich für das Ausarbeiten von Schutzkonzepten durch Branchenorganisationen für ihre Mitglieder gedacht, gibt aber für alle Unternehmen wertvolle Hinweise.

Das Konzept nennt die drei bekannten Grundprinzipien:

  • Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und - M.E. besonders wichtig - Händehygiene
  • Besonders gefährdete Personen schützen
  • Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten.

Das Musterkonzept erwähnt als Bestandteil des sog. "STOP-Prinzips" ausdrücklich das Verwenden von technisch...

Marc F.
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