29. Juli 2025

Backgroundscreening bei Minderjährigen in einem Finanzunternehmen?

Ich bin auf der Suche nach Tipps, wie das Backgroundscreening bei der Einstellung von Minderjährigen (KV Lernende) in einem Finanzunternehmen am besten durchgeführt werden kann. Wer kann best practices mit mir teilen?

1 Antwort

Grüezi :-)

Man will als Arbeitgeber sorgfältig sein und die Vorgaben einhalten, aber eben auch die Jugendlichen und ihre Eltern nicht überfordern – oder gleich mit Bürokratie und Kontrollen abschrecken.

Was sich wirklich bewährt hat, ist eine offene und respektvolle Kommunikation: Von Anfang an klar und transparent sagen, was geprüft wird, warum das notwendig ist und wie mit den Daten umgegangen wird. Bei Minderjährigen ist immer die Zustimmung der Eltern Pflicht, sobald es über die ganz normalen Bewerbungsunterlagen hinausgeht (zum Beispiel beim Strafregisterauszug oder bei Anfragen bei Dritten).

Im Alltag zeigt sich: Für Lernende reicht in der Regel eine Identitätsprüfung, Zeugnisse und – wenn gewünscht – ein Empfehlungsschreiben von einer Lehrperson, einem Praktikumsbetreuer oder einer Bezugsperson aus einem Verein. So ein Empfehlungsschreiben ist übrigens absolut zulässig, wenn es freiwillig und mit Wissen (und im Idealfall mit Zustimmung der Eltern) eingereicht wird.

Was straf- oder betreibungsrechtliche Auszüge angeht: Hier gilt das Minimalprinzip. Ein Privatauszug aus dem Strafregister ist in der Schweiz für Minderjährige viel eingeschränkter als für Erwachsene und darf nur mit expliziter Zustimmung der Eltern angefordert werden. Einen Betreibungsregisterauszug zu verlangen, macht bei Minderjährigen meistens wenig Sinn, weil sie in der Regel keine eigenen Betreibungen haben.

Wichtig finde ich auch: Jugen...

Yvonne R.
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