18. Januar 2024

Aufbewahrungspflicht bei Nichtantritt der Stelle?

Wir sind dabei in unseren digitalen Systemen den Prozess zu definieren im Fall, dass ein Bewerber trotz beidseitig unterzeichnetem Arbeitsvertrag die Stelle nicht antritt. Gilt in diesem Fall auch eine Aufbewahrungspflicht der Unterlagen/Belege?

2 Antworten

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Ich hatte diese Situation in einer grossen Firma, wo es hiess, dass alle Unterlagen und Einträge in den Systemen gelöscht werden müssen. Auftrag Legal.

Habe da nachgefasst und man ist meiner Darlegung gefolgt und hat es angepasst. Sie meinten nur bei Bewerbern, welche man nicht angestellt habe.

Wenn ein Vertrag entstanden ist, so muss dieser Fall aktenkundig abgelegt und gespeichert werden. Dies weil ggfls seitens RAV eine Anfrage kommen könnte. “wir wissen das sie einen Vertrag erstellt hatten. Weshalb ist es nun so, dass wir Arbeitslosengeld zahle...

Peter Z.
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Gute Frage! Anders als bei einer erfolglosen Bewerbung, wo der Rechtfertigungsgrund von Art. 328b OR (1. Satz) für die Datenbearbeitung dahinfällt, ist bei Nichtantritt der Stelle ein Vertrag zwischen AG & AN entstanden. Bei Nichtantritt der Stelle ohne wichtigen Grund wird der AN schaden...

Marc F.
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