15. November 2017

Auf wessen Seite liegt die Beweislast für sämtliche Änderungsbegehren bzgl. eines Arbeitszeugnisses?

1 Antwort

Die Beweislast für jegliche Änderungen im Arbeitszeugnis liegt beim Arbeitnehmer.(BGE vom 18. September 2014: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&fro...
Janine P.
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