15. Oktober 2017

Auf welche Arbeitsverhältnisse ist der Gesamtarbeitsvertrag anwendbar?

1 Antwort

Jeder Gesamtarbeitsvertrag enthält Bestimmungen über den Geltungsbereich (meistens ganz am Anfang). Der Gesamtarbeitsvertrag definiert den sachlichen Geltungsbereich, d.h. auf welchen Wirtschaftszweig oder Teil eines Wirtschaftszweigs er anwendbar ist. In der Umschreibung des persönlichen Geltungsbereichs werden oft bestimmte Kategorien von Arbeitnehmenden ganz oder teilweise vom Geltungsbereich ausgeschlossen. Häufig findet sich zum Beispiel die Bestimmung, dass leitende Angestellte nicht unter den Gesamtarbeitsvertrag fallen. Nur wenn ein bestimmtes Arbeitsverhältnis in dem im Gesamtarbeitsvertrag selbst definierten Geltungsbereich liegt, ist der Gesamtarbeitsvertrag anwendbar. Es kann sein, dass auf einen Betrieb mit verschiedenen Tätigkeiten mehrere Gesamtarbeitsverträge zur Anwendung gelangen, z.B. wenn der Betrieb aus einer Bauabteilung und einer davon unabhängigen Schreinerei besteht (separate Betriebsabteilungen). Häufig...
Alexandra M.
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