02. November 2021

Arbeitszeitbewilligung SECO bei verschiedenen Standorten?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu obigem Thema: Wir haben zwei Firmenstandorte (1x Westschweiz, 1x Zentralschweiz), aber nur eine Art von Arbeitsvertrag, für den dieselben Feiertage gelten.
Wenn ein Mitarbeiter, der den Arbeitsort der Westschweiz im Vertrag stehen hat, an einem katholischen Feiertag arbeitet, obwohl in seinem Kanton kein offizieller Feiertag ist, braucht es dann für diesen Tag eine Bewilligung vom SECO? Ich wäre nämlich der Meinung “ja”. Der Mitarbeiter aber sagt, es wäre kein offizieller Feiertag an seinem Arbeitsort und er möchte demnach an diesem Tag arbeiten. Was meinen Sie?

2 Antworten

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schau mal hier rein.

https://feiertagskalender.ch/

Ist der Feiertag einer gemäss Legende 1 oder 2, so den...

Peter Z.
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Geografisch gesehen gibt es lokale, regionale und kantonale Feiertage sowie einen Bundesfeiertag. Je nach Standort (= arbeitsvertraglicher Arbeitsort) können die Anzahl und Ausprägung der Feiertage sehr unterschiedlich sein. Feiertage finden dann statt, wenn sie stattfinden, das kann man vertraglich nicht regeln.

An Feiertagen, die den Sonntagen gleichgestellt sind, darf nicht gearbeitet werden, sofern der Betrieb vom Verbot der Sonntagsarbeit nicht ausgenommen i...

Ronald B.
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