20. Juni 2022

Anspruch Kinderzulagen während Langzeitkrankheit?

Guten Tag

Unseren Mitarbeitern werden ab dem 31. Tag 80% des letzten Monatslohns bezahlt. Ab dem 4. Monat werden die Kinderzulagen von der Familienzulagenkasse eingestellt. Ab der Einstellung der Kinderzulagen sind im Taggeld der KTG-Versicherung die Kinderzulagen inbegriffen. Müssen wir als Arbeitgeber die Kinderzulagen weiterhin vollumfänglich, d.h. wie vor der Krankheit, an den Mitarbeiter überweisen?

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Beste Grüsse

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Das KTG der Versicherung wird zwar dem AG ausbezahlt - jedoch besteht der Anspruch des/der Versicherten gegenüber der Versicherung. We...

Marc F.
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Marc hat Recht, aber ich denke die Frage war eine andere.

Nein, ihr müsst die Kinderzulagen nicht wie vorher bezahlen. Diese ist in dem Krankentaggeld ent...

Peter Z.
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