Anordnung Ferien- oder Gleitzeitbezug bei planbarer "Nichtverfügbarkeit des Arbeitsplatzes?
Guten Tag
Ich überarbeite gerade das Schichtreglement. Im Absatz “Arbeitsplatzverfügbarkeit” steht folgendes:
Während Zeiten, in denen der Arbeitsplatz kurzfristig nicht zur Verfügung steht (z.B. Service ECA), kann nicht gearbeitet werden. Da nur ein eingeschränktes Gleiten innerhalb des Schichtarbeitszeitmodelles möglich ist, muss diese Zeit weder vorgeholt noch nachgeholt werden.
Bei planbarer «Nicht Verfügbarkeit des Arbeitsplatzes» erfolgt eine rechtzeitige Kommunikation mit der Anordnung von Ferien- oder Gleitzeitbezug.
Muss speziell beim zweiten Absatz etwas beachtet werden bezüglich der Anordnung von Ferien- oder Gleitzeit?
Herzlichen Dank für Ihr Feedback.
1 Antwort
Zwar darf der Arbeitgeber den Ferienbezug anordnen, muss dabei aber Rücksicht auf den Arbeitnehmer nehmen (Art. 329c Abs. 2 OR). Die Ankündigungsfrist beträgt zwei bis drei Monate, sodass der Arbeitnehmer seine Ferien auch entsprechend organisieren kann. Ferien sollen der Erholung dienen, nicht die ...