26. Oktober 2021

Änderung Arbeitsvertrag für befristete Zeit?

Ein MA möchte gerne für ca. ein Jahr für sein Studium sein Arbeitspensum von 100% auf 80% reduzieren und danach wieder auf 100% gehen. Muss hier jeweils ein neuer Vertrag aufgesetzt werden oder genügt eine zeitlich befristete Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet, in der der Zeitraum, das Pensum und der Lohn festgehalten werden und dass danach der ordentliche Verrag wieder gilt?

2 Antworten

Wir machen dazu jeweils einen Vertragszusatz und nennen den Punkt welcher sich ändert z.B. 4. Beschäf...

Jürg S.
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Selbstverständlich genügt ein von beiden Parteien unterzeichneter “Sideletter”.

Arbeitsverträge und deren Änderungen können formlos vereinbart werden. Oft genug “leben” die Parteien etwas (z.B. neue Aufgabe, Boni, höherer Lohn), oh...

Marc F.
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