23. April 2020

AHV - Nichterwerbstätig nach Geburt

Unsere Mitarbeiterin ist schwanger. Nach dem Mutterschaftsurlaub möchte sie einige Zeit nur für das Kind da sein und wird den Arbeitsvertrag auflösen. Die Mitarbeiterin ist ledig. Muss sie sich nun bei der AHV als Nichterwerbstätige anmelden und den jährlichen Mindestbeitrag leisten oder reichen da die Erziehungsgutschriften aus, um keine Lücken in den Beitragsjahren zu haben?

1 Antwort

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Ein Anspruch auf Erziehungsgutschriften befreit nicht von der Beitragspflicht bei der AHV. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu
eine...

Ursula N.
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