17. Mai 2019

Zwischenzeugnis: Rückdatierung aufgrund Vorgesetztenwechsel?

Ein Mitarbeiter wünscht ein Zwischenzeugnis aufgrund eines zurückliegenden Vorgesetztenwechsels. Der Vorgesetzte beurteilt den Mitarbeitenden für die Zeitdauer, in welcher der Mitarbeiter bei ihm tätig war. Korrekt, wenn das Zwischenzeugnis zurückdatiert wird (effektiver Vorgesetztenwechsel)?

1 Antwort

Ein Zeugnis muss an dem Tag an dem es erstellt wurde datiert sein. Ein Vorbereiten mit einem zukünftigen Datum ist möglich, wenn es mit dem Austritt und dem Abgabedatum in etwa zusammenfällt.

Wenn es wie hier aber in die Vergangenheit geht und das noch über einen längeren Zeitraum, so sollte man das nicht machen.

Gesetzlich ist eine Rückdatierung nur dann zulässig, wenn eine gerichtliche Beurteilung eines Zeugnisses ...

Peter Z.
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