23. Juni 2026

Zwischenzeugnis für MA bei Freistellung VG?

Hallo zusammen,

eine Mitarbeiterin verlangt ein Zwischenzeugnis aufgrund Vorgesetztenwechsels. Die vorgesetzte Person wurde jedoch freigestellt. Nun unsere Frage; ist es rechtlich in Ordnung, wenn wir das ZZ der freigestellten Person zustellen und diese das Zeugnis prüft, jedoch die neue vorgesetzte Person es unterschreibt? Für uns als AG spricht grundsätzlich nichts dagegen, da die beiden Mitarbeitenden sehr eng zusammengearbeitet haben und scheinbar auch weiterhin in gutem Kontakt stehen. Die Freistellung läuft noch bis Ende August und bis dahin muss sie noch zur Verfügung stehen.

Habt ihr auch schon Erfahrungen mit diesem oder ähnlichen Thema gemacht?

Herzlichen Dank.

1 Antwort

Der bisherige Vorgesetzte ist noch angestellt und scheint sich zur Verfügung stellen zu müssen; zudem ist er es, der am besten beurteilen kann, ob das Zwischenzeugnis vollständig, wahr, klar und wohlwollend formu...

Ronald B.
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