Zwei Arbeitgeber, aber keiner weiss Bescheid?
Ein LKW Chauffeur arbeitet bei uns 45h die Woche mit einem Pensum von 100%. Anscheinend, ich habe es per Zufall erfahren, arbeitet er abends bei einem Pizzakurier als Fahrer.
Beide Arbeitgeber wissen nichts voneinander. Was muss unsere Firma als Hauptarbeitgeber alles wissen (Lohn, Arbeitszeiten etc.) und wie wird das mit den Arbeitszeiten als LKW Chauffeur geregelt?
1 Antwort
Der Arbeitnehmer darf einen Nebenjob haben, sofern Arbeitsvertrag, GAV oder ein Konkurrenzverbot nichts anderes vorsehen. Der Nebenjob darf aber nicht dazu führen, dass gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten (ArG, ARV 1) verletzt werden oder die Arbeitsleistung beim Hauptarbeitgeber beeinträchtigt wird.
Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitgeber über die Doppelbeschäftigung informieren. Nur so können diese ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Beide Arbeitge...