19. Dezember 2022

Zugriff auf Bewerbungsunterlagen?

Hallo zusammen, dürfen Mitarbeitende aus einem Team, in welchem eine Nachfolge gesucht wird, Zugriff auf die Bewerbugnsunterlagen haben? Wo ist dies gesetzlich geregelt wer alles Zugriff haben darf? Vielen Dank

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Nein, das geht zu weit!

Gesetzlich geregelt ist das im Datenschutzgesetz sowie korrespondierend damit in Art. 328b OR. Dort steht (bekanntlich) geschrieben, dass der ARBEITGEBER personenbezogene Daten nur bearbeiten darf, soweit diese Daten die Eignung der KandidatInnen für das Arbeitsverhältnis betreffen.

Das revidierte Datenschutzgesetz, welches am 1. September 2023 in Kraft tritt, fasst die datenschutzrechtlichen Prinzipien in Art. 6 revDSG zusammen. Sie sind im übrigen mit Art. 4 des aktuellen DSG weitgehend übereinstimmend. Da sich einige hier in den kommenden Monaten damit auseinandersetzen werden, hänge ich den Gesetzestext an.

Eine generelle Weitergabe der KandidatInnen-Bewerbungsunterlagen an “das Team” (3 MA? 20 MA?) verletzt nicht nur Art. 6 Abs. 3 revDSG (Erkennbarkeit & Zweckbindung), ...

Marc F.
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Hallo

Mitarbeitende, welche im Rekrutierungsteam sind brauchen Zugriff zu den Unterlagen/Daten, um einen Entscheid fällen zu können. Mitarbeitende, welche im Team und jedoch nicht im Rekrutierungsteam sind, brauchen diese Daten nicht zu ...

Viola C.
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Beide vorherigen Antworten sind stimmig. Aus der Praxis noch den Hinweis, dass es unfair wäre, wenn die Teammitglieder alles über die Bewerber wissen, die Bewerber aber nichts über die Teammitglieder.

Trotzdem mache ich solche Teamanlässe wenn immer möglich. Aber der Auftrag ...

Peter Z.
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