Zugang zu Gehaltsabrechnung Frankreich?
Hallo zusammen
Wir vernehmen, dass in Frankreich per Gesetz der Zugang zu den Gehaltsabrechnungen auf elektronischem Weg nach einem Austritt für 50 Jahre, oder bis zum Erreichen des Alters 75 für den Mitarbeitenden ohne aufwändige Prozesse möglich sein muss.
Wer kennt das und wie habt ihr es für Töchtergesellschaften in Frankreich gelöst?
Danke für Hinweise wie das rechtlich sauber gelöst werden kann.
LG
2 Antworten
Hallo, genau, wie Manuela bereits erwähnt hat bietet UKG mit E-Vault genau für diesen Anwendungsfall eine etablierte Lösung. Die Mitarbeiter haben auch nach dem Austritt aus dem Unternehmen...
Hallo, UKG (ehemals PeopleDoc) - eine französis...