07. März 2024

Zählen bei bezahlten Absenzen die Anzahl Tage oder die "Fehlstunden"?

Eine Mitarbeiterin hat jährlich 10 Tage bezahlte Absenzen zugute, die sie für die Betreuung des kranken Kindes aufwenden darf (normale Kinderkrankheiten). Sie arbeitet Teilzeit und arbeitet auch an den Betreuungstagen stundenweise im Homeoffice, kommt aber nicht auf ihre Sollzeit. Zählen für die 10 Tage, die zu gewähren sind, die effektiven Anzahl Tage oder die insgesamten Fehlstunden?

2 Antworten

Entweder man ist arbeitsverhindert oder man arbeitet - beides gleichzeitig geht nicht. Wenn die bezahlte Absenz (auch z.B. Ferien) keinen ganzen Arbeitstag beträgt, kann auch kein ganzer Tag angerechnet werden. Es geht um die tatsächliche Dauer der Absenz, weshalb gesetzliche und ...

Ronald B.
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Bei kranken Kindern gibt es keine 10 Tage Grenze.

Die Mutter muss jeweils ein Arztzeugnis beibringen, wonach sie für die Pflege des kranken Kindes frei bekommen muss.

Dann gelten die Tage, wo sie das Kind pflegen muss.

Sc...

Peter Z.
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