13. Januar 2023

Workation im EU/EFTA-Ausland - Wie geht ihr damit um?

Hallo zusammen

Bei uns mehren sich die Anfragen zur Möglichkeit, eine sog. Workation (Verbindung von Ferien und Arbeit) zu machen. Das möchten wir auch gerne anbieten - zu Beginn nur im EU/EFTA-Raum.

Ich habe mich mit dem Thema schon befasst und hätte dazu eine grundsätzliche Frage: Es ist überall die Rede davon, dass 4 Wochen Workation arbeitsrechtlich keine Auswirkung haben.

  • Sind das einmalig 4 Wochen pro Jahr?
  • Sind das mehrfache 4 Wochenblöcke pro Jahr

Dies alles natürlich unter Berücksichtigung von steuerrechtlichen (183 Tage-Regel) und sozialversicherungsrechtlichen (bis 30.06.2023 vernachlässigbar) Aspekten.

Und: Besonders tricky wird es im Hinblick auf die Sozialversicherungen für Grenzgänger. Wer hat sich damit schon beschäftigt?

Danke für euer Feedback!

1 Antwort

Hi
Bei uns ist das auch immer mehr ein Thema.
Von den 4 Wochen habe ich noch nie was gehört. Nur, dass wenn eine Person mehr als 25% vom Jahrespensum im Ausland arbeitet, diese Person im Ausland sozialversicherungspflichtig wird. Wir haben deshalb Workations auf 20% pro Jahr limitiert.
Auslandaufenthalte von Mitarbei...

Regula K.
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Hallo, eine korrekte Antwort auf deine Frage habe ich nicht. Aber vielleicht ...

Céline :.
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