09. Juli 2025

Wohnort Italien, Spesen steuerlich in Lohnausweis?

Liebe Alle
Ein Mitarbeitender von uns meint, dass wir seine vergüteten Spesen aus dem Jahre 2024 (Essen, sonstige Spesen, KM-Entschädigung) in den Lohnauweis hätten aufnehmen müssen (Ziff. 1-11), da er in Italien wohnt (in der CH arbeitet). Aber diese Spesen werden doch nicht in den Lohnausweis aufgenommen. Hat jemand Erfahrungen damit? Müsste man allenfalls ein Beiblatt erstellen, woraus ersichtlich ist, wieviele Spesen ihm ausbezahlt worden sind?
Der MA hat folgendes geschrieben: “Das ist ein Problem, weil die Steuerberaterin in Italien die Berechnung mit dem Feld 11 beginnt, danach müsste sie die steuerfreien Rückerstattungen abziehen – aber sie findet auf dem Lohnausweis nichts dazu!” Kann es sein, dass er und seine Steuerberaterin davon ausgehen, dass wir die Spesen in Ziff 1 enthalten haben?
Vielen Dank schon jetzt.

1 Antwort

Tatsächlich Spesen werden in Pt 13 aufgenommen, wenn ihr kein genehmigtes Spesenreglement habt.

Ich kann nun leider nicht sehen, ob ihr ihm Wegspesen vom Wohnort zum Arbeitsort bezahlt. Diese wären pflichtiges Einkommen und müssen oben au...

Peter Z.
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