Wir benötigen für das Login ein Smartphone. Muss der Arbeitgeber dies finanziell unterstützen?
Für eine 2-Way Authentification benötigen wir ein Smartphone der neueren Generation, um uns beim Notebook anmelden / einloggen zu können. Gemäss OR muss der Arbeitgeber alle relevanten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Gehört das Smartphone auch dazu, obwohl nur eine zeitlich geringfügige Nutzung nötig ist? Wenn ja - in welcher Form ist die Unterstützung nötig / sinnvoll? Welche Erfahrungen habt ihr dazu?
1 Antwort
Meiner Meinung nach ist der Fall hier eindeutig. Der Mitarbeitende benötigt zum Ausführen seiner Tätigkeit ein Smartphone. Ist er nicht gewillt dies mit dem privaten zu machen und/oder hat er kein solches Smartphon...