26. März 2020

Wie wird der massgebende ML berechnet für KAE?

Für die Berechnung des massgebenden Lohns heisst im Gesetz AVIG, Art. 35:

"Massgebend ist, bis zum Höchstbetrag für die Beitragsbemessung (Art. 3), der vertraglich vereinbarte Lohn in der letzten Zahltagsperiode vor Beginn der Kurzarbeit. Eingeschlossen sind Ferienentschädigungen und die vertraglich vereinbarten regelmässigen Zulagen, soweit.....".

Wie rechnet sich nun der Monatslohn?

Zuletzt ausbezahlter Monatslohn

+ Anteil 13. ML

+ Anteil Ferien

+ Anteil Feiertage

+ allfällige Zuschläge (Nacht-, Wochenend, etc.)

+ Pauschalspesen

1 Antwort

Ich bin nicht 100%ig sicher, aber diese Frage beschäftigt mich auch. Deshalb fange ich mal an und hoffe auf Ergänzungen und Korrekturen...

Im aktuellen (stark vereinfachten) Abrechnungsformular der Arbeitslosenkasse muss agegeben werden:

  • AHV-pflichtige Lohnsumme aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmenden
  • Lohnsumme für ausgefallene Stunden

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/

Weiter steht in der Erklärung (unter anderem):

  • inkl. AHV-pflichtige Zulagen
  • geschuldeter Anteil am 13. Monatslohn
  • oder Gratifikation

Was, wenn der 13. ML während der Kurzarbeit ausbezahlt wird?

Ich denke, in diesem Fall müsste man weiterhin den üblichen Monatslohn plus Anteil am 13. ML melden (auch wenn der ausbezahlte 13. ML auch AHV-pflichtig ist). Sonst würde man ja für die Abrechnungsperioden der KA den 13. ML doppelt von der Arbe...

Etienne B.
1 Bewertung

Schließen