Wie werden bezahlte Lichtpausen bei geteilten Diensten korrekt in die Planung eingerechnet?
Mitarbeitende, welche in Betrieben ohne Zugang zu Tageslicht arbeiten, haben ab einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 8.4 Stunden Anspruch auf zusätzlich zwei bezahlte Lichtpausen von je 20 Minuten.
Wie ist dies zu handhaben, wenn der Arbeitstag durch eine längere Zimmerstunde unterbrochen wird und einer der beiden Einsätze deutlich kürzer ist?
Hier das Beispiel aus der Gastronomie:
Arbeitszeit am Vormittag von 8.45 Uhr bis 14.45 Uhr mit 15 Minuten unbezahlter Pause vor dem Mittagservice
Arbeitszeit am Abend von 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Die Gesamtarbeitszeit übersteigt 8.4 Stunden, ist aber auf zwei Einsätze verteilt.
Besteht in diesem Fall Anspruch auf beide Lichtpausen, und wenn ja, wie werden diese korrekt auf die beiden Einsätze verteilt?
Vielen Dank für euer Feedback!
1 Antwort
Relevant ist der tatsächliche Gesundheitsschutz über den ganzen Arbeitstag hinweg. Im Gastro-GAV ist das Wort “Pause” nicht einmal enthalten, und im ArG und dessen Verordnungen ist bezüglich Lichtpausen auch nichts Konkretes vermerkt.
Es geht somit darum, wie die Vollzugsbehörde (z.B. AWA) im konkreten Fall die Einhaltung des Gesu...