10. Februar 2021

Wie Personalreglement handhaben wenn ein Teil der Mitarbeiter dem GAV untersteht?

Wie handhabt ihr das im Personalreglement, wenn ein Teil der Mitarbeiter dem GAV untersteht (Monteure) und ein Teil nicht (GL und PL). Der GAV ist oft über 150 Seiten lang (und ich weiss auch integrierender Bestandteil)- und ich möchte den Monteuren eine kürzere Version zur Verfügung stellen. Aber teils Sachen sind so anders geregelt im GAV, dass ich es im Mitarbeiterreglement für GAV Leute nicht aufführen kann. Macht ihr 2 verschiedene Reglemente oder im Reglement verweist ihr noch auf den GAV? Lg Manuela

2 Antworten

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Wir haben zwei verschiedene Personalreglement. Eines für die GAV-Mitarbeiter wobei wir in diesem Regle...

Gabriela S.
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Akzeptiert durch Author

Du darfst ein Personalreglement erstellen, welches in etwa so beginnt.

"Dieses Personalreglement gilt für Monteure und enthält zusätzlich zum GAV weitere Bestimmungen*. Das Reglement, sowie der GAV sind integrierende Vertragsbestandteile."

Bei GL und PL dann.

"Das Kaderreglement gilt für GL und PL. Die Weisungen des Personalreglementes und die Inhalte des GAV dienen als Richtwerte und sind nicht Vertragsbestandteil. Es gelten folgende Abweichungen. (Ferien, Arbeitszeit, Zeitregistrierung, usw. )

Also bedeutet das, dass ein GL Mitglied den GAV und PersReglement anwenden kan...

Peter Z.
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