15. März 2020

Wie ist die Rechtslage, wenn eine Mitarbeiterin in die Ferien nach Asien reist trotz Corona-Risiko?

Homeoffice kann nach ihrer Rückkehr nur teilweise gewährt werden, da ihre Präsenz in der darauffolgenden Woche für eine Veranstaltung erforderlich ist.

1 Antwort

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Es wird vom Bundesamt dringend empfohlen, aktuell auf Auslandreisen zu verzichten (besonders in sogenannte "Risikogebiete"). Ausserdem haben viele Länder für europäische Reisende aktuell sowieso Einreisestopps, wodurch es fraglich ist, ob die Mitarbeiterin überhaupt nach Asien reisen könnte.

Soweit ich weiss, ist der AG nicht verpflichtet, den Lohn vollumfänglich weiterzuzahlen, wenn der AN nicht mehr einreisen kann nach den Ferien aufgrund des Virus.

Ich habe dieses Beispiel online gefunden (https://www.bdo.ch/de-ch/publikationen/fachartikel/nl/coronavirus-wirtschaftliche-folgen-fur-arbeitnehmende-und-Arbeitgeber):

Eine Arbeitnehmerin war auf einem Kreuzfahrtschiff. Das Schiff wurde aufgrund behördlicher Anordnung unter Quarantäne gesetzt. Die Arbeitnehmerin kann nun nicht zur Arbeit erscheinen. Hat sie Anspruch auf ihren Lohn?

Nein. Es handelt sich nicht um Umstände, die in der Person der Arbeitnehmerin liegen. Die Anordnung betrifft eine grosse Anzahl Personen. Die Arbeitnehmerin hat die Folgen selber zu tragen...

Lea H.
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