17. März 2020

Wie ist die Rechtslage, wenn ein MA bewilligte Ferien wegen dem Coronavirus verschieben will?

2 Antworten

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Neben den von Marc F. bereits angeführten, rechtlichen Gründen, hier noch eine Ergänzung von einem Unternehmen, das wir begleiten. Rechtlich gibt es hier keine konkreten Punkte, es sind primär Erfahrungswerte von diesem.

Use Case A: MA befindet sich bereits in den Ferien und kommt aufgrund der sich ständig ändernden Situation zurück in die CH.

Nun möchte er natürlich nicht, dass seine Ferien für "daheim die Wände anstarren" draufgehen.

Meine Meinung: Rechtlich keinen Anspruch direkt wieder zur Arbeit zu kommen, da Ferien bereits angetreten, Rückkehr nicht auf Anordnung / Bitte der Firma.

Freiwillig kann man dies natürlich durchaus tun.

Use Case B: MA hat Ferien beantragt und nun festgestellt, dass er z.B. nicht ins Südtirol fahren kann. Nun möchte er seine Ferien verschieben. Was nun?

Nach meinem Verständnis greift hier z.B. das Personalreglement. Wer genehmigt den Ferienbezug? Wenn Bewilligung erforderlich, würde dies auch für die Veränderung gelten.

Grundsätzlich eine schwier...

Ralf M.
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Die Situation ist laufend neu zu beurteilen (vgl. mein früherer Beitrag zum Thema "Riskmanagement").

Der Bundesrat hat gestern (16.3.20) die COVID-19 Verordnung 2 erlassen.

Daraus ergibt sich:

Art. 10b Grundsatz
1 Besonders gefährdete Personen sollen zu Hause bleiben und Menschenansamm- lungen meiden.

2 Als besonders gefährdeten Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs.

Art. 10c Pflicht der Arbeitgeber

1 Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitne...

Marc F.
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