Wie gehen die Unternehmen allgemein mit Schäden an Fahrzeugen od. bei Totalschaden bei einem Unfall?
Wenn ein Unfall passiert (in diesem Fall mal nur das Fahrzeug betrachtet und nicht der Personenschaden): wird zum Beispiel der Polizeirapport beantragt oder nicht? Muss der Arbeitnehmende etwas an den Schaden bezahlen (z.Bsp. Übernahme Selbstbehalt bei Vollkasko etc.) vor allem wenn Grobfahrlässigkeit vorliegt oder sieht man generell davon ab? Gibt es Reglemente, Vorschläge wie man das handhaben kann?
1 Antwort
Guten Tag
Ich gehe davon aus, wir sprechen von einem Geschäftsfahrzeug und nicht einem Privatfahrzeug welches für die Arbeit genutzt wird oder?
Soweit mir ist, müsste sofern keine Grobfahrlässigkeit vorliegt die Übernahme des Selbstbehalts vorher schriftlich festgelegt werden. Gleichzeitig hat jede Person eine Haftpflichtversicherung, welche in solchen Fällen ebenfalls greift und auch den Selbstbehalt decken kann. Bei Grobfahrlässigkeit und Rekurs der Versicherung sieht es natürlich anders aus, ist aber vom Fall und der Art der Grobfahrlässigkeit abhängig. Hierzu kann vielleicht noch jem...