23. Oktober 2019

Wie funktioniert die Stellenmeldepflicht gemäss «Inländervorrang light»?

Gemäss «Inländervorrang light» müssen ja bestimmte Stellen beim RAV gemeldet werden. Wir wollen nun jemanden im Digital & Campaign Marketing einstellen und hätten bereits eine super Kandidatin. Da sie keine Schweizerin ist sondern aus der EU fragen wir uns, ob wir nun die Stelle zuerst beim RAV melden müssen oder ob dies nur für Drittstaaten zählt.

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html

1 Antwort

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Hallo - die Stelle muss, auch wenn ihr schon eine Kandidatin habt (selbst wenn aus der CH) via www.arbeit.swiss gemeldet werden. Danach gilt eine 5 Tägige Sperrfrist für weitere Insertionen...

Katja R.
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