Wertmethode Teilzeit - Reglement?
Hi
wir haben Wertmethode und über 50 Mitarbeitende in TZ, einige arbeiten jeden Tag andere an bestimmten Tagen. die mit den festgelegten Tagen würden besser dran sein mit der Zeitmethode. Es wird nicht umgestellt, hab ich bereits abgeklärt.
wir arbeiten nun folgendes ins Regelment ein:
“verwenden wir in der Zeiterfassung die Wertmethode. Die Sollstunden werden dabei zu gleichen Teilen auf eine 5-Tage Woche verteilt. Dieses System gilt für alle Mitarbeitenden - unabhängig vom Arbeitspensum – sowie für sämtliche Abwesenheiten wie z.B. Ferien, Krankheit, Unfall, Feiertage, Elternzeit und Betreuung Kinder etc..”
es steht auch drin, dass man keine Überstunden generieren kann und führt somit immer wieder zu Unruhen bei den TZ MA.
jetzt wurde vorgeschlagen, wenn z.B. jemand Mo & Di arbeitet (40%) aber Do krank ist, diese Krankheit einzutragen - Person macht Plus. Sollte die Person am Dienstag - Donnerstag krank sein, auch eintragen (am Di macht sie minus, Mi & Do) plus.
finde ich nicht so toll, da es wieder ausgenutzt werden könnt, Mo & Di arbeiten und Do krank einschreiben.
wir verlangen erst beim 4ten Arbeitstag ein ärztliches Zeugnis.
es gibt noch viele andere wilde Theorien und jeder weiss es besser und ich mag nicht mehr diskutieren. Kann mir jemand bitte schreiben wie es am besten im Reglement ist und wie wir es handhaben können?
vielen lieben Dank
1 Antwort
Ein Personalinformationssystem sollte den Vertrag bzw. die Realität abbilden. Wenn Arbeitszeitpläne vorliegen, dann sollten diese dem System als Sollzeiten hinterlegt sein. Eine Wertmethode, die Sollstunden pauschal auf 5 Tage verteilt und Arbeitsverträge ignoriert, ist fachlich unhaltbar.
Vorschlag für’s Reglement:
Fällt eine Abwesenheit, wie z.B. Ferien, Krankheit, Unfall, Feiertage, Elternzeit, Betreuung...