03. Februar 2020

Wer bezahlt den Arbeitsausfall bei einer Quarantäne?

Hallo zusammen

Wir habe drei verschiedene Situationen, wo wir nicht genau wissen, wie diese rechtlich zu handhaben sind.

Anmerkung: Wir haben eine KTG, die ersten 30 Tage bezahlen wir als AG 100% des Lohnes. Vom 31. bis zum 60. Tag bezahlt die KTG 80% und wir die restlichen 20% und ab dem 61. Tag bezahlt dann nur noch die KTG 80% vom Lohn.

Fall 1: Person war auf Geschäftsreise in China: Die Person befindet sich zurzeit in Quarantäne, wer ist verantwortlich für die Lohnfortzahlung und in welchem Umfang?

Fall 2: Eine Person hatte Kontakt mit jemandem, der eventuell mit dem Choronavirus infiziert ist, wir als AG haben die Person gebeten, 2 Wochen zu Hause zu bleiben. Wer bezahlt und in welchem Umfang?

Fall 3: Eine Mitarbeiterin war in Afrika und Ihr wurde vom roten Kreuz empfohlen 2 Wochen zu Hause zu bleiben zwecks Malaria-Check. Wer bezahlt und in welchem Umfang?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

glg

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Gute & aktuelle Frage!

Art. 324a Abs. 1 OR hält fest, dass die Verhinderung "in der Person" des AN liegen muss, damit die Lohnfortzahlungspflichten des AG greifen.

In allen 3 Fällen muss somit entschieden werden, ob die Quarantäne oder die (potentielle) Inkubation mit dem aktuellen Corona-Virus resp. Malaria-Parasiten als "in der Person fussende Verhinderung" betrachtet werden kann.

Spontan:

Im 1. Fall scheint mir die auf den chinareisenden AN staatlich angeordnete Quarantäne wie ein Wintersturm, welcher den AN unerwartet die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz verunmöglicht. Beim "Wintersturm" trägt der AN d...

Marc F.
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