26. Oktober 2017

Welche Sanktionen drohen bei einer nicht- oder nur unvollständigen Herausgabe des Personaldossiers?

1 Antwort

Strafbestimmungen

(Art. 34 Abs. 1 Bst. a DSG)

Art. 34 Verletzung der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten

1 Mit Busse werden private Personen auf Antrag bestraft:1

a.die ihre Pflichten nach den Artikeln 8-10 und 14 verletzen, indem sie vorsätzlich eine falsche oder eine unvollständige Auskunft erteilen;b.die es vorsätzlich unterlassen:1.die betroffene Person nach Artikel 14 Absatz 1 ...
Giacomo T.
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