15. Oktober 2017

Welche Informationspflichten hat ein Arbeitgeber?

1 Antwort

Zu beachten ist, dass das Gesetz dem Arbeitgeber bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder eines mehr als einmonatigen Arbeitsverhältnisses eine gewisse Informationspflicht auferlegt. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer in diesen Fällen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über folgendes zu informieren: die Namen der Vertragsparteien, das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses, die Funktion des Arbeitnehmers, den Lohn und allfällige Lohnzusc...
Alexandra M.
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