19. Februar 2024

Weiterbildungsvereinbarung - Verpflichtung - Rückzahlungspflicht ?

Wie hoch darf die maximale Rückzahlungspflicht sein und wie lange kann ich den Mitarbeitenden ans Unternehmen binden?

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Meines Wissens gibt es hierzu immer noch keine Rechtsprechung, was es aber auch nicht braucht.

Unterschieden werden sollten Ausbildungen, welche gefordert sind um die Tätigkeit ausüben zu können/dürfen oder freiwillige Kurs.

  • Verlangte Kurse sind vollumfänglich vom AG zu bezahlen und die dafür nötige Zeit ist Arbeitszeit. (Lastwagenfahrer Gefahrgut, Staplerfahrer, IT Ausbildungen z.B. für neue Serverumgebung,...)
  • Ist der Kurs vom AN gewünscht und hat der AG einen Vorteil dadurch, so kann ein Teil oder alles an Kursgeld übernommen werden. Zeiten sind da in der Regel zu Lasten des AN zu verbuchen.

Je nach Betrag kann es nun verschieden lange Rückzahlungsfristen geben. Ich kenne es so, dass bis CHF 3’000.- keine Verpflichtung ausgesprochen...

Peter Z.
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Wir machen die Rückzahlungsvereinbarung bis max. 24 Monate nach Abschluss - das heisst die Berechnung der Höhe der Rückforderung beginnt im F...

Lisa R.
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Bonjour, je me souviens qu’il y a 10 ans, aucune législation n’encadrait la question. Nous avions retenu un avis de droit d’une personne de Saint-Gall qui indiquait que la convention de formation ne se justifiait que si la formation n’était pas dans un rapport direct avec la prestation demandée par le contrat de travail; autrement dit, si la formation est mandatée par l’entreprise, pas de convention de formation. Par ...

Vincent M.
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