26. Juli 2022
                                        
                                        
                                        
                                                
                                        
                                    
                                Weiterbildungskosten eidg. Prüfungen- Bundesbeiträge?
Hallo zusammen, kann mir jemand beantworten ob die Rechnung wirklich auf den Mitarbeiter ausgestellt sein muss, damit die Bundesbeiträge zurückerstattet werden? Was passiert wenn der Arbeitgeber diese bezahlt? Und was ist die steuergünstigste Variante für den Mitarbeiter? Herzlichen Dank!
1 Antwort
                                                            Akzeptiert durch Author
                                                        
                                                    
                                                    Hallo, folgendes ist hier zu beachten:
- Die Weiterbildung muss auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten. Als eidgenössische Prüfungen gelten Berufsprüfungen, die zu einem eidgenössischen Fachausweis führen sowie höhere Fachprüfungen, die mit einem eidgenössischen Diplom abgeschlossen werden. Alle Prüfungen, die dazuzählen, sind hier ersichtlich.
- Der Lehrgang muss im Jahr, in welchem die Weiterbildung gestartet wird, auf der Meldeliste des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation stehen. Selbstverständlich befinden sich alle Lehrgänge der Wirtschaftsschule KV Winterthur, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, auf dieser Liste.
- Die Lehrgangsgebühren müssen vom Teilnehmenden bezahlt werden. Achtung: Wenn Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, die L...
