27. Oktober 2017

Was ist bei der Auszahlung einer Gratifikation zu beachten?

1 Antwort

Die Gratifikation ist in Art. 322d Obligationenrecht geregelt.

Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf deren Ausrichtung, wenn dies verabredet ist.

Ist nichts verabredet, ist die Auszahlung vom Willen des Arbeitgebers abhängig. Aber Achtung, wird in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Gratifikation ausbezahlt, wird gemäss Praxis ein stillschweigender Anspruch begründet (vgl. Streiff/Von Kaenel/Ullin, Art. 322d N6 m.w.H.).

Mit einem Hinweis auf die Freiwilligkeit der Bezahlung auf der Lohnabrechnung (sehr empfehlenswert) kann - jedoch nur begrenzt - der Entstehung eines stillsch...

Caroline K.
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