12. Dezember 2017

Wann ist die Kündigung zur Unzeit und was sind die Folgen?

2 Antworten

Bei folgenden Tatbeständen liegt eine Kündigung zur Unzeit vor (vgl. OR 336c Abs. 1):

  • Kündigung während der Arbeitnehmer obligatorischen Militär- oder Zivildienst/Zivilschutz leistet, sowie, sofern die Dienstleistung mehr als elf Tage dauert, während vier Wochen vorher oder nachher.
  • Kündigung während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab dem zweiten bis zum fünften Dienstjahr während 90 Tagen und ab d...
Nils M.
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Kündigung zur Unzeit bedeutet eine Kündigung gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. a-d OR. Eine Kündigung zur Unzeit ist nichtig und muss nach Ablauf der Sperrfrist erneut ausgesprochen werden. Erfolg...

Andreas L.
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