28. April 2020

Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ohne GAV?

Wir haben intern eine Meinungsverschiedenheit betreffend Arbeitzeiterfassung in unserem Unternehmen.

Meinung 1: Durch die vereinfachte Arbeitszeiterfassung (gemäss ArGV 1, Art. 73b) können wir eine Vereinbarung aufsetzen, die es den Mitarbeitern erlaubt, ihre Arbeitszeit NICHT erfassen zu müssen, da in der Vereinbarung bestätigt wird, dass man seine 42 Stunden/Woche arbeitet. Diese Version wird gewünscht, da man den Mitarbeitern höchste Flexibilität gewährleisten möchte.

Meinung 2: Da wir keinem GAV unterstellt sind, gilt es eine Vereinbarung für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung zu unterschreiben, wobei sich der Mitarbeitende verpflichtet, die täglichen Totalstunden aufzuschreiben. Die Arbeitszeit komplett nicht aufzuschreiben gilt nur für die Geschäftsleitung.

Eine Abstimmung unter den Mitarbeitenden wird in beiden Fällen vorgenommen.

Ich bin gespannt auf eure Meinung, können nicht Kadermitglieder die Erfassung der Arbeitszeit so wirklich umgehen bzw. können wir das so aufsetzen?

2 Antworten

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Die Voraussetzungen, unter welchen Bedingungen auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet werden kann resp. unter welchen Bedingungen die erleichterte...

Marc F.
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Akzeptiert durch Author

Kurz gesagt: Mei...

Roy L.
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