26. Januar 2026

Versäumte Quellensteuer - Lohnausweis

Leider wurde vergessen, eine Mitarbeiterin bei der Quellensteuer anzumelden. Sie ist seit dem 01.07.2024 angestellt. Die Quellensteuer wurde inzwischen nachdeklariert. Sie wird im 2026 in Raten dem Mitarbeiter abgezogen.

Nun stellen sich folgende Fragen bezüglich der Lohnausweise:

Lohnjahr 2025:
Der Lohnausweis für 2025 wurde noch nicht erstellt. Die Quellensteuer wurde nicht im Lohnprogramm erfasst.
Ist es zulässig, einen manuellen Lohnausweis mit berechnetem und nun nachdeklarierten Quellensteuerabzug zu erstellen, auch wenn die Quellensteuer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezahlt wurde?

Lohnjahr 2024:
Muss der bereits erstellte Lohnausweis für 2024 korrigiert werden?
Falls ja, wie ist dabei korrekt vorzugehen?
Ist ein entsprechender Hinweis in Ziffer 15 („Bemerkungen“) anzubringen?

Besten Dank

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Sorry, zuerst eine Frage. Hat die Person denn keine Steuern bezahlt bisher? Also auch nicht im normalen Veranlagungsverfahren. Falls Ja, würde das meine Antwort beeinflussen.

Grundsätzlich würde ich dir empfehlen, mit dem entsprechenden Steueramt Kontakt aufzunehmen und es mit dem Steuerkomissär zu besprechen. Dann hast du alle Fakten aus einer Hand und weisst anschliessend was du tun kannst.

Grundsätzlich kannst du den Lohnausweis 2024 manuell erstellen, aber was möchtest du dort hinschreiben. Es...

Peter Z.
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