30. April 2020

Verlängerung Probezeit wegen Kurzarbeit in der Corona-Zeit?

Kann eine vereinbarte Probezeit von 3 Monaten trotz Artikel 361 OR (zwingende Vorschriften) wegen Kurzarbeit infolge Corona-Virus verlängert werden, wenn AG und AN einverstanden sind?

Art. 335 b Abs. 1 OR

Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden; die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden.

Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit um dieselbe Zeitdauer.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Interessante Frage. Vom Rechtsgefühl her müsste es eigentlich eine Verlängerung der Probezeit geben, das Gesetz zählt die Tatbestände, die zu einer Verlängerung führen aber in Art. 3...

Roy L.
1 Bewertung

Schließen