09. August 2022

Vergütung Reisespesen, welcher Weg zählt?

Wir möchten unser Spesenreglement genauer definieren. Bisher gab es immer Diskussionen, ob bei Reisen mit Privatwagen oder ÖV jeweils der effektive Weg vergütet wird, oder ob lediglich der kürzere Weg zählt. z.B. Wohnort oder Filiale.

Sprich: Wenn jemand von Zuhause aus startet, obwohl der Weg von der Filiale aus kürzer wäre. Wird dann nur der kürzere Weg von der Filiale aus vergüetet?
Ich finde es benötigt viel Zeit wenn das HR-Team bei der Kontrolle erst noch herausfinden muss, welches der kürzere Weg war, oder welches Bahnticket günstiger gewesen wäre.
Wie haben Sie das geregelt? Freue mich über Ihre Tipps.

2 Antworten

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Bei meinen bisherigen Arbeitgebern haben wir immer Ausgangspunkt Arbeitsort definiert. Der Arbeitsort ist normalerweise im Arbeitsvertrag klar definiert. Somit weiss jede/r Mitarbeiter/in mit Arbeits...

Thorsten W.
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Wenn für die Ausführung der Arbeit notwendige Auslagen (Art. 327a Abs. 1 OR) entstanden sind, sind diese zu ersetzen. Wenn keine solchen Auslagen entstanden sind, dann nicht.
Keine Auslagen entstehen beispielsweise, wenn die Fahrt vom Wohnort zum Zielort kürzer ist als die Fahrt vom Wohnort zum vertraglichen Arbeitsort (üblicher Arbeitsweg) oder w...

Ronald B.
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