12. April 2022

Vergleichszahlung bei Austritt Pflichtiges Einkommen?

Wir haben einer Mitarbeiterin gekündet und sie möchte auf Missbräuchlichkeit klagen. Da wir nicht vor Gericht gehen wollen, haben wir einer Vergleichszahlung zugestimmt und Zahlen ihr einen Betrag aus.

Ist dieser Betrag Pflichtiges Einkommen oder ist es eine Bruttozahlung ohne Abzüge und kommt auch nicht auf den Lohnausweis. (Zahlung durch Buchhaltung)

Vielen Dank für eine rasche Antwort.

3 Antworten

Ziff. 2097 der WML ist in der Tat unklar. Sicher ist, wie Peter Zurfluh richtig schreibt, dass bei einer gerichtlichen Anordnung oder einem gerichtlichen Vergleich keine Sozialversicherungen bezahlt werden müssen. Ich habe das mit dem BSV abgeklärt, denn es kann ja nicht die Idee sein, dass bei einem gerichtlichen Vergleich keine Sozialversicherungen bezahlt werden müssen und bei einem aussergerichtlichen Vergleich schon. Damit würde der Arbeitnehmer, der sich ausserhalb des Gerichts gütlich einigt, benachteiligt. Das BSV hat dies bestätigt, dass dies NICHT die Idee ist. Mit anderen Worten sind auf den Pönalen (also den Strafzahlungen aufgrund mis...

Roy L.
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Meiner Erfahrung nach ist das pflichtiger Lohn. Wie eine Einmalzahlung behandeln. Muss auch auf den LA. U...

Carolin S.
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Meines Wissens nach, ist solch eine Zahlung nur SV und Steuerfrei, wenn eine gerichtliche Anordnung vorliegt. Ist es eine Abmach...

Peter Z.
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