28. April 2020

Verfällt der Anspruch auf Sonderurlaub im Falle Hochzeit?

Wir haben eine Mitarbeiterin, welche nächsten Monat zivil heiraten wird. Ihre kirchliche Hochzeit findet jedoch erst in einem Jahr statt. Sie möchte nun die drei Tage Sonderurlaub erst im nächsten Jahr nehmen. Ist das möglich oder verfallen die Tage, da sie zeitnah genommen werden müssten?

Vielen Dank im Voraus!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Bei der eigenen Hochzeit sind dies in der Regel 1 - 3 Tage. Zu beachten ist...

Ursula N.
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