31. Juli 2019

Vereinfachte Arbeitszeiterfassung im Detail?

Ein Kunde möchte für höheres Kader die Vereinfachte Arbeitszeiterfassung gemäss Art. 73b ArGV einführen. Dabei aber pro Tag die Sollstunden vorgeben und der Mitarbeitende kann dann wenn er will die täglichen Stunden verändern.

Grundsätzlich meinte ich das dies dem Verzicht Arbeitszeiterfassung gleichkommt. Art. 73a ArGV.

Hat jemand die Vereinfachte Arbeitszeiterfassung mit obiger Ausprägung im Einsatz oder kann mir jemand bestätigen, dass dieses Verfahren seitens SECO akzeptiert würde. Oder halt eben auch nicht.

Danke für Erfahrungsaustausch.

1 Antwort

Die Frage um die vereinfachte Arbeitszeiterfassung ist schon länger offen.

Ich hatte an meine Klienten im 2016 die beiliegende Information zukommen lassen. In letzter Zeit habe ich mich jedoch mit diesen Fragen nicht mehr näher befasst - vielleicht kann Roy L. dazu mehr sagen.

Die vereinfachte Arbeitszeiterfassung ist zulässig, wenn die Arbeitnehmer (kumulativ):
a.) Ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil (mindestens 25%) selber festsetzen können,

b.) Eine individuelle, schriftliche Zustimmung...

Marc F.
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