09. März 2022

variable Vergütungsauszahlung bei Austritt?

Hat jemand Erfahrung mit der variablen Vergütungauszahlung gemäss 323 Abs. 3 OR:
3 Der Anteil am Geschäftsergebnis ist auszurichten, sobald dieses festgestellt ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres ?

Meine Frage betrifft vor allem die ausgetretenen Mitarbeiter:

Wie verhält sich dies mit den Sozialversicherungsabgaben? Sind diese im neuen Steuerjahr zu melden (bei Auszahlung) oder im alten Steuerjahr (Rückrollung)?

Wie verhält es sich mit den Steuern? Muss ich Quellensteuertechnisch etwas beachten?

Dürfen wir sozialversicherungs- respektive steuerrechtlich überhaupt den Bonusanteil so lange zurückhalten da der Austritt im alten Jahr schon erfolgt ist?
Danke!!


Schließen